Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss:
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertrags Abschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende eine angemessene, jedoch mindestens 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
3. Preis:
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Umsatzsteuer ist auf den jeweiligen Dokumenten (Angebot, Preisauskunft, Rechnung,
Auftragsbestätigung) extra angeführt. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere für die
Kalkulation oder die Leistungserstellung notwendige, relevante Kosten wie z.b. Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise
entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:
Das Zahlungsziel beträgt 8 Tage ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
Im Falle des Zahlungsverzugen, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem
Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen zu begehren. Unser
Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
5. Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter
Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Bernhard Brennsteiner
Feuerlöscher, Mobile Heizgeräte, Zeltverleih
Dorngasse 6
A-5630 Bad Hofgastein
Tel.: 0043/664/1120112
Mail: bernhard.brennsteiner@gmx.at
Mittels einer eindeutigen Erklärung wie z.b. ein eingeschriebener Brief, Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs:
Wenn sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem
die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben.
Etwaige uns entstandene Kosten werden bei dieser Rückzahlung abgezogen. Wir können Ihnen die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück erhalten haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Wir können das Abholen der Waren bei Ihnen organisieren, wobei die Kosten hierfür von Ihnen zu tragen sind. Sie müssen für
eventuellen Wertverlust aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen
zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht ist für bereits aufgestellte / aufgebaute Zelte nicht gültig und nicht anwendbar!
6. Mahn- und Inkassospesen:
Der Vertragspartner / Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro Erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie
Verzugszinsen von 1% pro angefangenem Kalendermonat zu bezahlen.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Mängel:
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Preise für Zustellung, Transport, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch gerne diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht
bzw. sofern möglich, organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am
Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Lieferungen erfolgen generell unfrei. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand
berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wobei wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr
des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2
Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verwerten. Allfällige anfallende Frachtkosen hat der Kunde zu tragen. Mängel sind sofort nach
Warenübernahme, spätestens aber innerhalb von a8 Tagen zu rügen. Die Mängel müssen mittels Fotos vom Mangel an uns herangetragen werden (Mail).
8. Lieferfrist:
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und
vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach
Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche aus nicht erfolgter oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
10. Schadensersatz
Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft
handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Anspruches im Rahmen
der gesetzlichen Mängelhaftungsrechts geltend gemacht wird.
11. Produkthaftung:
UID Nr.: ATU 62750446
Bankverbindung:
Raika Adnet IBAN: AT50 3502 2000 0101 5668 BIC: RVSAAT2S022
Regressforderungen im Sinne des §12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob
fahrlässig verschuldet worden ist.
12. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung:
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei der Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware- insbesondere durch Pfändungen- verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein
Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zu vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die
Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
13. Forderungsabtretungen:
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur
endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.Die Zession ist in den
Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber
im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des §15
Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. >Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
14. Zurückbehaltung:
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines
angemessenen Teiles des Brutto Rechnungsbetrages, berechtigt.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen, Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren, österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmnes sachlich zuständige
Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
16. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet
werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse sowie Daten wie Steuernummern UID Nr. etc. bekannt zu geben und diese wahrheitsgetreu anzugeben, solange
das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt eist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges
Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Pläne und Skizzen, die der Kunde zur Verfügung stellt. Werden von uns nur für Zwecke der
Berechnung und Angebots Legung verwendet und selbstverständlich, wie alle weiteren Daten auch, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
17. Zeltverleih:
Der Kunde und Betreiber des Zeltes ist mündlich über folgendes in Kenntnis gesetzt worden:
Gemäß Prüfbericht des TÜV Thüringen Nr. 3300-6378-2013 BT / Typenprüfung für fliegende Bauten / Zelte der Fa. Röder Partyzelte Zelthalle aus Aluminium, 2m bis 10 m.
Spannweiten: 10m,9m,8m,6m,5m,4m,3m, Binderabstand 3m, Traufhöhe2.30m.
Der Betreiber des Zeltes hat das Zelt schneefrei zu halten. Dies ist laut Prüfbericht mittels zum Beispiel Beheizung der Zeltplanen Außenseite auf eine Temperatur von mindestens +2°C
Auszug aus dem Prüfbericht:
Der Betreiber hat das Zelt bei Wind und Sturm zu räumen und trägt hierfür die Haftung bei Personen- und Sach- Schäden!
Auszug aus dem Prüfbericht:
Der Betreiber hat das am Festtag vorhergesagte Wetter zu beachten. Auf Grund dieser Wettervorhersagen muss der Betreiber das Zelt im Ernstfall sofort räumen, alle Personen aus dem Zelt entfernen
und Alle Seien bzw. Giebelwände / Zeltplanen schließen.
Als Eigentümer des Zeltes verpflichten wir Sie, das Zelt ab Windgeschwindigkeiten von über 80 Km/H zu Räumen und uns SOFORT in Kenntnis zu setzen!!!
Auszug aus dem Prüfbericht:
Zur Erklärung die Windlasten laut Beaufortskala:
An aufgebauten Zelten, die bereits von uns an den Betreiber übergeben wurden, dürfen keine Umbauten durchgeführt werden. Speziell dürfen keine Teile ausgebaut oder entfernt werden!
Für alle Schäden an Personen und Gegenständen und Sachschäden durch Zuwiderhandeln gegen diese Auflagen ist der Betreiber des Zeltes zur Gänze alleine haftbar und verantwortlich.
Bernhard Brennsteiner, Eigentümer und Vermieter des Zeltes. Datum, Ort sowie Kunde, Stempel und Unterschrift und Ihr Name in Blockschrift